Das COC Memmingen ist zur Behandlung von Arbeits- und Schulunfällen ermächtigt.

Arbeits- und Schulunfälle


Die Behandlung von Arbeits- und Schulunfällen ist in Deutschland grundsätzlich spezialisierten Ärzten vorbehalten. Damit soll ein hohes Niveau der medizinischen Versorgung gewährleistet bleiben. Sogenannte Durchgangsärzte oder "D-Ärzte" müssen nicht nur über spezielle Qualifikationen verfügen, auch an die technische Ausstattung oder das Fachpersonal werden besondere Anforderungen gestellt.

Nach Arbeits- oder Wegeunfällen sind Ärzte mit besonderen Qualifikationen gefragt

Das Durchgangsarztverfahren (kurz D-Arzt-Verfahren) regelt die Behandlung und Abrechnung eines Arbeitsunfalls (hierzu zählen auch Schulunfälle sowie Unfälle auf dem Weg von der oder zur Arbeit oder Schule). Die Zulassung zum D-Arzt wird von den zuständigen Landesverbänden der Berufsgenossenschaft erteilt. D-Arzt darf nur werden, wer Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“ ist. Der D-Arzt soll als Quasi-Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung das gesamte Heilverfahren steuern, er ist also von der Erstversorgung über die Rehabilitation bis hin zur Empfehlung von Entschädigungsleistungen koordinierend tätig. In Deutschland gibt es ca. 3500 zugelassene Durchgangsärzte, jährlich werden etwa drei Millionen Versicherte im Durchgangsarztverfahren behandelt. Bei einem Arbeitsunfall und bei einer Wiedererkrankung aufgrund eines Arbeitsunfalls ist die freie Arztwahl eingeschränkt: Die verletzte Person muss im Normalfall einem Durchgangsarzt vorgestellt werden. Hierüber soll der Arbeitgeber seine Beschäftigten informieren. Wenn ein Verletzter zuerst seinen Hausarzt aufsucht, dann muss dieser den Patienten an einen D-Arzt überweisen. Da bei einem Arbeitsunfall nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung Kostenträger ist, ist für den Besuch beim D-Arzt kein Krankenschein bzw. keine Chipkarte erforderlich. Verordnete Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel sind zuzahlungsfrei. Diese Regelung gilt auch für Privatpatienten.

Das COC MEMMINGEN verfügt über eine praxiseigene digitalisierte Röntgenabteilung. Evtl nötige MRT- und CT-Untersuchungen werden durch die im selben Haus ansässige radiologischen Praxis durchgeführt.

In den Eingriffsräumen und dem angeschlossenen Operationszentrum ist der komplette Behandlungsverlauf, von der fachgerechten Erstversorgung über eventuell notwendige Operationen (Frakturbehandlung, Wundversorgung, Metallentfernung) bis hin zur Nachversorgung sichergestellt. Behandlungen der (Berufsgenossenschafts-) BG-Patienten können schnittstellenfrei und unter besten Bedingungen stattfinden.